VABO

VABO bedeutet "Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen" und ist zunächst kein Schulabschluss. Ziel dieser Vorbereitungsklasse ist es, Schülerinnen und Schülern im Alter von 16 bis 21 Jahren ohne Deutschkenntnisse aus verschiedenen Ländern die deutsche Sprache und Kultur zu vermitteln und sie so auf das Berufsleben oder die weiterführenden Schularten vorzubereiten. Anhand der Vorkenntnisse werden die SchülerInnen in die Niveaustufen A1, A2, B1 und ggf. B2 eingeteilt. Am Ende jeden Schuljahres wird die Sprachstanderhebung durchgeführt. Diese wird den SchülerInnen offiziell bescheinigt.

Neben den Deutschkenntnissen erhalten die SchülerInnen je nach Niveaustufe Kenntnisse in Mathematik, Englisch, Berufliche Orientierung und fachpraktischem Unterricht.

Zudem sammeln die SchülerInnen erste praktische Erfahrungen in unseren Werkstätten und nehmen an Projekten teil u.a. Fahrradprojekt, in denen sie ihre Deutschkenntnisse mit praktischem Wissen verknüpfen können. Durch den direkten Kontakt mit der Arbeitsagentur und Zielvereinbarungsgesprächen wird die erste Berufsorientierung der SchülerInnen unterstützt.

 

Anmeldung

Das Anmeldeverfahren zum VABO erfolgt zentral über die Homepage des Landratsamtes des Rems-Murr-Kreises über folgenden Link:

 

https://meine-meinung.rems-murr-kreis.de/Anmeldeformular/1669582/p8MF69

Nach digitaler Absendung erhalten Sie eine Einladung der jeweiligen Schule in Ihrem Landkreis.

 

 
Allgemeines

Mit erfolgreich absolvierter Sprachstanderhebung am Ende des Schuljahres (A2/B1) können die Schülerinnen und Schüler das AVdual besuchen, um dort den Hauptschulabschluss zu erwerben und durch diverse Praktika, Einblicke in die Berufswelt bekommen.

 
Aufnahmevoraussetzungen
  • Jugendliche ohne Deutschkenntnisse
  • Jugendliche unter 21 Jahren
 
Prüfung
  • Im VABO besteht keine Möglichkeit zum Abschluss eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes.
  • Im Fach Deutsch wird anstelle der Abschlussprüfung eine Sprachstanderhebung auf der Niveaustufe A2 oder B1 durchgeführt. Die Sprachstanderhebung bezieht sich auf die Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  • Am Ende des Schuljahres wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem das erfolgreiche Absolvieren der Sprachstanderhebung mit der zu Grunde liegenden Niveaustufe (in der Regel A2) vermerkt ist.
  • Schüler im VABO, die die Sprachstanderhebung nicht bestanden haben oder diese noch nicht sinnvoll ablegen konnten, können das VABO wiederholen.
  • Mit dem Besuch des VABO ist die Berufsschulpflicht nicht erfüllt.
 
Downloads
Flyer VABO (69,3 KiB)
Bitte authentifizieren Sie sich:

Anmelden